Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Unterstützung für Ihr Filmprojekt in der Steiermark beantragen können, und erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf des Förderungsprozesses.
Alle wesentlichen und detaillierten Informationen zur Einreichung finden sie auch in unseren unten stehenden Förderrichtlinien.
Antragsberechtigt sind ausschließlich fachlich, künstlerische sowie filmwirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene, freie Filmproduzentinnen und Filmproduzenten in einer dafür zulässigen Rechtsform. Detaillierte Informationen finden Sie in den unten stehenden Richtlinien.
Förderbar sind regionale Filmfestivals und Filmtage in der Steiermark mit einer wesentlichen Relevanz nach Maßgabe der vorliegenden Richtlinien. Antragsberechtigt sind ausschließlich fachlich, künstlerische sowie filmwirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene Veranstalterinnen und Veranstalter.
In Ausnahmefällen ist es auch möglich weitere Bereiche des Filmschaffens zur Förderung zu beantragen. Ein Vorgespräch ist jedenfalls zu empfehlen.
Dem schriftlichen Antrag auf Förderung müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
Infos zum Antragsteller
Infos zum Projekt
Infos zur Finanzierung
Die Beantragung und der Verlauf der Förderung erfolgt in mehreren Schritten. Erhalten Sie hier einen Überblick zum Ablauf der einzelnen Etappen und Informationen zu den erforderlichen Unterlagen.
Nehmen Sie für Erstinformationen gerne telefonisch oder per Mail Kontakt mit uns auf. Nach entsprechender Terminvereinbarung stehen wir gerne für ein persönliches Beratungs- und Informationsgespräch zur Verfügung.
Einreichungen zur Filmförderung werden elektronisch unterstützt abgewickelt, um Ihre Einreichung so effizient wie möglich zu gestalten.
Um eine Förderung beantragen zu können, müssen Sie sich registrieren.
ACHTUNG: Alle Unterlagen und Formulare müssen in elektronischer Form hochgeladen, als auch in 1-facher Ausfertigung in Papierform eingebracht werden! (Hier zählt für Wahrung der Frist das Datum des Poststempels)
Nach erfolgreicher Einreichung werden die Unterlagen eingehend von unserem Team formell geprüft. (Vollständigkeit, Erfüllung der Richtlinien)
Anschließend wird Ihr Antrag von einem Fachbeirat im Rahmen einer Sitzung eingehend geprüft und bewertet.
Sie werden schriftlich vom Ergebnis informiert.
Die Endabrechnung erfolgt über den persönlichen Zugang ausschließlich elektronisch. Das Formular (Belegverzeichnis) finden Sie in Ihrem persönlichen Account.
Hier gelangen Sie über die Anmeldung/Registrierung zu den Formularen der Förderungseinreichung:
Das Hauptziel der CINESTYRIA Filmcommission and Fonds ist die Förderung der Herstellung von Fernseh- und Kinofilmen, die in der Steiermark spielen, sowie in der Steiermark stattfindender Filmfestivals.
27. Jänner 2025
7. April 2025
18. August 2025
20. Oktober 2025
Bitte nehmen Sie vor Einreichung telefonisch oder per Mail Kontakt mit uns auf.