Filmklappe Cinestyria | © STG | Jaden Gynes Filmklappe Cinestyria | © STG | Jaden Gynes
CINESTYRIA Filmcommission and Fonds

Filmförderung

Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Unterstützung für Ihr Filmprojekt in der Steiermark beantragen können, und erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf des Förderungsprozesses.

Alle wesentlichen und detaillierten Informationen zur Einreichung finden sie auch
in unseren unten stehenden Förderrichtlinien.

Förderbereiche und Unterlagen

  • Herstellungsförderung
  • Festivalförderung
  • weitere Förderbereiche
  • ein inhaltlicher Steiermarkbezug
  • eine nationale sowie internationale Verwertung 
  • ein wirtschaftlicher Regionaleffekt (150 %) 
  • eine touristische Verwertbarkeit


Antragsberechtigt sind ausschließlich fachlich, künstlerische sowie filmwirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene, freie Filmproduzentinnen und Filmproduzenten in einer dafür zulässigen Rechtsform. Detaillierte Informationen finden Sie in den unten stehenden Richtlinien.

Förderbar sind regionale Filmfestivals und Filmtage in der Steiermark mit einer wesentlichen Relevanz nach Maßgabe der vorliegenden Richtlinien. Antragsberechtigt sind ausschließlich fachlich, künstlerische sowie filmwirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene Veranstalterinnen und Veranstalter.

In Ausnahmefällen ist es auch möglich weitere Bereiche des Filmschaffens zur Förderung zu beantragen. Ein Vorgespräch ist jedenfalls zu empfehlen.

Dem schriftlichen Antrag auf Förderung müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:

Infos zum Antragsteller

  • Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch und/oder Handelsregister
  • Zuletzt hergestellter Jahresabschluss
  • Nachweis der bisherigen Tätigkeit, Lebenslauf
  • Gewerbeberechtigungsnachweis

Infos zum Projekt

  • Synopsis
  • Drehbuch / Treatment (bzw. Konzept bei Dokumentarfilmprojekten)
  • Stabliste / Castliste (inkl. Verfügbarkeitserklärungen wesentlicher Stabsmitglieder)
  • Motivliste
  • Terminplan samt Fertigstellungsdatum
  • Drehplan
  • detailliertes Auswertungskonzept (Vermarktungsstrategie)
  • Vorverträge/Verträge (Verleiher, Vertriebe, Fernsehanstalten)
  • Steiermarkbezug 

Infos zur Finanzierung

  • Detailkalkulation mit ausgewiesenem Steiermark-Effekt
  • Finanzierungsplan der Gesamtherstellungskosten
  • Nachweis der Förderungsanträge und -zusagen

Förderungsprozess

Die Beantragung und der Verlauf der Förderung erfolgt in mehreren Schritten.
Erhalten Sie hier einen Überblick zum Ablauf der einzelnen Etappen
und Informationen zu den erforderlichen Unterlagen.

Einreichung

Übermittlung der Unterlagen

ACHTUNG: Alle Unterlagen und Formulare müssen in elektronischer Form hochgeladen, als auch in 1-facher Ausfertigung in Papierform eingebracht werden! (Hier zählt für Wahrung der Frist das Datum des Poststempels)

Beiratssitzung

Prüfung durch den Fachbeirat

Nach erfolgreicher Einreichung werden die Unterlagen eingehend von unserem Team formell geprüft. (Vollständigkeit, Erfüllung der Richtlinien)

Anschließend wird Ihr Antrag von einem Fachbeirat im Rahmen einer Sitzung eingehend geprüft und bewertet.

Ergebnis

Sie werden schriftlich vom Ergebnis informiert.

Umsetzung und Abschluss des Projekts

Die Endabrechnung erfolgt über den persönlichen Zugang ausschließlich elektronisch. Das Formular (Belegverzeichnis) finden Sie in Ihrem persönlichen Account.

FÖRDERFORMULARE

Hier gelangen Sie über die Anmeldung/Registrierung  zu den Formularen der Förderungseinreichung: